Datum/Uhrzeit 12.12.2024 10:00 - 11:30 |
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Kategorie/n |
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Vortrag der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
Leitung: Katrin Reinhardt
Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung – jeden kann es treffen. Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an zukünftige behandelnde Ärzt*innen, als auch an Bevollmächtigte und Betreuer*innen. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.
Termin: Donnerstag, 12.12.2024, 10:00 bis 11:30 Uhr
Sie erhalten den Zugangslink zur Onlineteilnahme nach Ihrer Anmeldung per E-Mail.
Der Vortrag der Verbraucherzentrale ist gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Er findet statt in Kooperation mit den Volkshochschulen in Schleswig-Holstein.